Nachdem sich die Speicherung von urheberrechtlich relevanten Inhalten (wie Musik und Filmen) von den herkömmlichen Speichermedien wie z.B. DVD, CD etc. immer mehr auf Festplatten in bzw für Computer verlagert, sehen sich die Verwertungsgesellschaften im Interesse der vertretenen Rechteinhaber veranlasst, einen Tarif für Leerkassettenvergütung auf Computerfestplatten zu verlautbaren und die Vergütung ab 1. Oktober 2010 einzuheben. Diese Regelung betrifft auch Speichermedien wie USB-Sticks und jegliche Art von Flashspeicher. Übersicht der Abgabenhöhe > PDF-Download