Als Vorratsdatenspeicherung wird die vorbeugende Aufzeichnung alle Telekommunikations-Verkehrsdaten aller Bürger bezeichnet. Das heißt, dass nicht die Inhalte der Kommunikation, sonder „nur“ die Verbindungsdaten gespeichert werden sollen.
Das betrifft:
- alle aufgerufenen IP-Adressen
- alle E-Mail-Empfänger
- alle angerufenen Telefonnummern
- alle Mobilfunk-Standortdaten
- uvm.
Aus dieser Information lässt sich ein fast lückenloses soziales Netzwerk- und Bewegungsprofil jedes Bürgers erstellen. Diese Daten sollten für sechs Monate von jedem Bürger gespeichert und automatisch wieder gelöscht werden, sofern sie nicht benötigt werden.